Version: v2019_01 | Stand: Braunschweig, 01.05.2026
(1) YesTicket wird betrieben von der YesMomentum GmbH, Braunschweig, und stellt eine digitale Software-as-a-Service (SaaS)-Plattform zur technischen Unterstützung und Organisation von Ticketverkäufen, Reservierungen und Eventmanagement-Prozessen bereit.
(2) Die YesMomentum GmbH ist alleinige Betreiberin der Plattform YesTicket und verantwortet ausschließlich die technische Bereitstellung, den Betrieb sowie die Weiterentwicklung der Software und der zugrunde liegenden Infrastruktur.
(3) YesTicket dient ausschließlich der technischen Unterstützung von Ticketanbietern und Ticketkäufern bei der Durchführung von Veranstaltungs-, Buchungs- und Ticketprozessen und erbringt ausschließlich eine technische Bereitstellung der Plattform ohne Einfluss auf Vertragsinhalt, Preisgestaltung oder wirtschaftliche Konditionen der zwischen Ticketanbieter und Ticketkäufer geschlossenen Verträge. Die Plattform stellt keine eigene Veranstalterleistung bereit und wird zu keinem Zeitpunkt selbst Vertragspartner der zwischen Ticketanbietern und Ticketkäufern geschlossenen Verträge.
(4) YesTicket ist weder Veranstalter noch Makler, noch Vertreter, noch Agent und erbringt keine wirtschaftliche Vermittlungsleistung im rechtlichen Sinne eines Makler- oder Vermittlungsvertrages. Ebenso handelt YesTicket nicht als Erfüllungsgehilfe eines Ticketanbieters. Die Plattform stellt ausschließlich technische Infrastruktur im Sinne eines SaaS-Dienstes bereit und hat keinen Einfluss auf Abschluss, Inhalt oder Durchführung der zwischen Ticketanbieter und Ticketkäufer geschlossenen Verträge. YesTicket stellt ausschließlich technische Funktionen zur Verfügung, die es Ticketanbietern ermöglichen, ihre Angebote selbstständig zu veröffentlichen und Verträge eigenständig abzuschließen.
(5) Alle über YesTicket dargestellten Angebote stammen ausschließlich von den jeweiligen Ticketanbietern, die für Inhalt, Durchführung, Qualität, Rechtmäßigkeit sowie die wirtschaftliche und steuerliche Abwicklung ihrer Veranstaltungen allein verantwortlich sind.
(6) Das Angebot von YesTicket richtet sich primär an Akteure aus dem Bereich Kultur, Amateurtheater und Community-Events. Die Plattform ist auf gemeinschaftliche, kulturelle und veranstaltungsbezogene Nutzung ausgerichtet. YesTicket ist berechtigt, die Nutzung durch rein kommerzielle Massennutzer ohne kulturellen oder communitybezogenen Bezug zu untersagen oder einzuschränken, sofern dies zur Wahrung der Plattformintegrität erforderlich und verhältnismäßig erfolgt.
(7) Das gesamte Angebot der Webseite YesTicket.org wird im Folgenden als „YesTicket“ bezeichnet. Personen oder Organisationen, die Tickets für Events anbieten, werden als „Ticketanbieter“ bezeichnet. Personen, die Tickets, Workshop-Plätze oder Gutscheine kaufen oder reservieren, werden als „Ticketkäufer“ bezeichnet. Soweit in diesen AGB von „Tickets“ die Rede ist, umfasst dies sämtliche über YesTicket angebotenen Leistungen, insbesondere Veranstaltungstickets, Eventzugänge, Workshop-Plätze und Gutscheine.
(8) Diese AGB gelten in Verbindung mit der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von YesTicket. YesTicket bittet alle Nutzer, diese AGB sorgfältig zu lesen. YesTicket behält sich vor, diese AGB zu ändern, sofern dies durch rechtliche, regulatorische oder technische Entwicklungen erforderlich wird und die wesentlichen Vertragspflichten nicht unzumutbar zu Lasten des Ticketanbieters verändert werden. Die geänderten Bedingungen werden den Ticketanbietern spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Widerspricht ein Ticketanbieter der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. YesTicket wird in der Änderungs-E-Mail auf die Bedeutung der Sechswochenfrist und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Bereits bestehende Vertragsverhältnisse bleiben bis zur Wirksamkeit neuer Bedingungen unberührt.
(9) Das Angebot zur Nutzung von YesTicket als Ticketanbieter richtet sich ausschließlich an gewerbliche, selbstständige oder institutionelle Veranstalter. Dies umfasst insbesondere Einzelunternehmen, Freiberufler, Personengesellschaften (wie z. B. GbRs), Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine, Stiftungen sowie öffentliche Einrichtungen (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB). Eine Nutzung der Plattform als Ticketanbieter durch reine Privatpersonen (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) ist ausgeschlossen.
(10) Diese AGB werden in deutscher Sprache bereitgestellt und können zusätzlich in andere Sprachen (z. B. Englisch, Französisch, Spanisch) übersetzt werden. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen lediglich Informationszwecken. Im Falle von Widersprüchen zwischen Sprachversionen geht die deutsche Fassung vor.
(1) Ein sich bei YesTicket für die Nutzung des Dienstes anmeldender Ticketanbieter erklärt sich mit der Anmeldung mit diesen AGB einverstanden. YesTicket stellt eine SaaS-Infrastruktur bereit und ist kein Vermittler im rechtlichen Sinne von Reise- oder Maklerrecht.
(2) YesTicket ist nicht selbst Veranstalter des angebotenen Events. Der Veranstalter und damit Aussteller des Tickets ist auf jedem Ticket und Gutschein aufgeführt und wird auf den jeweiligen Webseiten von YesTicket namentlich genannt. Die vertragliche Beziehung zum Besuch der Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen Ticketanbieter und Ticketkäufer zustande. Der Ticketanbieter trägt die alleinige Verantwortung für die Durchführung, Inhalte, Qualität und den Erfolg der Veranstaltung sowie für alle damit verbundenen rechtlichen Pflichten. Es gelten dabei möglicherweise noch zusätzliche AGB des Veranstalters oder Veranstaltungsortes. Der Ticketanbieter ist in diesem Fall verpflichtet, diese beim jeweiligen Event für den Ticketkäufer darzustellen.
(3) YesTicket handelt im Auftrag des Ticketanbieters als technischer Dienstleister. YesTicket ist kein Makler, kein Vertreter, kein Agent und erbringt keine wirtschaftliche Vermittlungsleistung. Der Service von YesTicket umfasst die Darstellung des Angebots des Ticketanbieters auf der Webseite, eine technische Weiterleitung bzw. Schnittstelle zu externen Zahlungsanbietern, ohne selbst in den Zahlungsvorgang eingebunden zu sein, sowie die technische Unterstützung bei der Übermittlung der Tickets oder Gutscheine an den Ticketkäufer sowie Verwaltungsseiten für die Buchungen für den Ticketanbieter.
(4) Da YesTicket nur ein technischer Plattformanbieter ist und der Ticketanbieter die Veranstaltung anbietet und verantwortet, schließt YesTicket die Übernahme der Veranstalterhaftung für Veranstaltungen des Ticketanbieters aus. YesTicket haftet nicht für Inhalt, Qualität, Durchführung oder Erfolg der vom Ticketanbieter angebotenen Veranstaltungen. YesTicket wird etwaige Anfragen oder Ansprüche gegen den Veranstalter an den Ticketanbieter weitergeben, und dieser verpflichtet sich zur Regelung. Damit dies für den Ticketkäufer klar erkennbar und verständlich ist, nennt YesTicket den Ticketanbieter auf allen ausgestellten Tickets und den Buchungsseiten.
(5) Der Ticketanbieter stellt YesTicket von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Ticketanbieter oder sonstige Dritte (inkl. Behörden) wegen einer vom Ticketanbieter zu vertretenden Verletzung ihrer Rechte durch von dem Ticketanbieter auf die YesTicket-Plattform eingestellten Inhalte oder wegen dessen sonstiger vertragswidriger Nutzung der Plattform oder Veranstaltungsdurchführung gegenüber YesTicket geltend machen.
(6) Dies umfasst insbesondere die Freistellung von Ansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen, Datenschutzverstößen, fehlenden Einwilligungen, GEMA- oder sonstigen Musikrechten, falschen oder fehlenden Impressumsangaben sowie falschen steuerlichen Angaben.
(7) Der Veranstalter stellt YesTicket von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Ticketanbieter zu vertretenden rechtswidrigen Datenverarbeitung beruhen.
(8) Der Ticketanbieter übernimmt die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung von YesTicket einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Diese Freistellungsverpflichtung gilt nur, soweit der Ticketanbieter die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(9) Bietet der Ticketanbieter über die Plattform Gutscheine an, ist er allein für deren Gültigkeit, Einlösung und den finanziellen Gegenwert verantwortlich. YesTicket übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Deckung oder Auszahlung von Gutscheinwerten, insbesondere nicht im Falle einer Veranstaltungsabsage, Insolvenz oder Auflösung der Gruppe des Ticketanbieters. Etwaige Ansprüche von Ticketkäufern auf Auszahlung oder Erstattung von Restwerten richten sich ausschließlich gegen den Ticketanbieter.
(1) Der Ticketanbieter ist verpflichtet:
(2) YesTicket darf nur genutzt werden, um Tickets für eigene Veranstaltungen anzubieten. YesTicket strebt eine Verfügbarkeit der SaaS-Plattform von 98 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Router-Ausgang des Rechenzentrums) an. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von YesTicket liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist, sowie angekündigte Wartungsfenster.
(3) Der Zugang von Ticketanbietern kann ausgesetzt oder beendet werden bei Verdacht auf Betrug, Nutzung für rechtswidrige Aktivitäten, systemschädigendem Verhalten oder massiver Nutzung ohne kulturellen Bezug. Eine Sperrung erfolgt dabei nicht ohne Angabe von Gründen, sondern ausschließlich aus wichtigem Grund. Gemäß den Vorgaben des Digital Services Act (DSA) übermittelt YesTicket dem Ticketanbieter im Falle einer Sperrung oder Entfernung von Inhalten eine klare und spezifische Begründung und weist auf die internen Beschwerdemöglichkeiten hin. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB. Ebenso dulden wir keine Events, die gegen geltendes Recht verstoßen oder die Menschenwürde herabsetzen. YesTicket behält sich vor, Ticketanbieter jederzeit aus wichtigem Grund oder zur Wahrung der Plattformintegrität vom Service auszuschließen. Soweit möglich und zumutbar, wird der Ticketanbieter vor einer Sperrung informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.
(1) YesTicket ist ein technischer Marktplatz für Tickets. YesTicket nimmt zu keinem Zeitpunkt Gelder von Ticketkäufern entgegen und ist nicht in die Zahlungsabwicklung eingebunden; sämtliche Zahlungsflüsse erfolgen ausschließlich zwischen Ticketkäufer und dem jeweiligen Zahlungsdienstleister bzw. Ticketanbieter. YesTicket ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des ZAG. YesTicket hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf Zahlungsinformationen oder Einfluss auf die Autorisierung, Durchführung oder Bestätigung der Zahlung.
(2) YesTicket erlangt zu keinem Zeitpunkt Besitz oder Kontrolle über Gelder, erbringt keine Zahlungsdienstleistung, führt keine wirtschaftliche Durchleitung von Geldern durch und es besteht kein Treuhandverhältnis. YesTicket kann ohne Zahlungsverkehr genutzt werden (Reservierung mit Zahlung an der Abendkasse). Im Falle einer Online-Zahlung wird diese direkt zwischen Ticketanbieter, Ticketkäufer und dem jeweiligen externen Zahlungsanbieter abgewickelt. Der Geldfluss erfolgt niemals über Konten von YesTicket.
(3) YesTicket fungiert rein als technischer Dienstleister. YesTicket besitzt keine Vollmacht, Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung für den Ticketanbieter entgegenzunehmen. Ein Inkasso-Mandat besteht nicht; die Zahlungsabwicklung erfolgt autonom über den vom Anbieter angebundenen Payment-Provider.
(4) YesTicket speichert vom Ticketanbieter keine Zahlungsinformationen (wie Kreditkartendaten), sondern leitet den Ticketkäufer direkt zum Zahlungssystem des Ticketanbieters. YesTicket speichert lediglich die Transaktionskennung des Zahlungsanbieters zur Zuordnung.
(5) Jegliche Rückabwicklungen, Stornierungen oder Korrekturen von Zahlungen übernimmt vollständig der Ticketanbieter in Zusammenarbeit mit seinem Zahlungsanbieter. Rückerstattungen und etwaige Rückabwicklungen erfolgen ausschließlich im Verhältnis zwischen Ticketanbieter und Ticketkäufer.
Alle Zahlungen werden durch externe Zahlungsanbieter abgewickelt (z. B. PayPal, Stripe, WERO, Twint). Dementsprechend sind die Ticketanbieter an die jeweiligen Bedingungen der Zahlungsanbieter gebunden. YesTicket ist mit keinem Zahlungsanbieter geschäftlich verbunden im Sinne einer gemeinsamen Haftung oder Provisionsteilung. YesTicket erhält weder Provisionen noch andere Vorteile aus den Ticketumsätzen. YesTicket haftet ausdrücklich nicht für die technische oder finanzielle Abwicklung zwischen Ticketanbieter, Ticketkäufer und Zahlungsanbieter.
(1) YesTicket stellt als technischer Dienstleister lediglich die Plattform bereit und hat keinen direkten Leistungsvertrag mit dem Ticketkäufer über die Veranstaltung. YesTicket ist kein Makler, kein Vertreter, kein Agent und erbringt keine wirtschaftliche Vermittlungsleistung.
(2) Die Erbringung der Veranstaltungsleistung obliegt allein dem Ticketanbieter. Die von YesTicket bereitgestellten Self-Service-Tools (z. B. für Stornierungen oder Umbuchungen) sind rein technische Hilfsmittel; die rechtliche Wirkung und Entscheidungshoheit über solche Vorgänge verbleibt beim Ticketanbieter.
(3) Die Darstellung der Veranstaltung stellt kein verbindliches Angebot dar. Das verbindliche Angebot wird vom Ticketanbieter abgegeben und durch den Ticketkäufer im Rahmen des Buchungsvorgangs angenommen. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen Ticketanbieter und Ticketkäufer zustande. Der konkrete Ablauf des Vertragsschlusses (insbesondere Zeitpunkt und technische Schritte) wird durch den Ticketanbieter im jeweiligen Buchungsprozess festgelegt.
(4) Für sämtliche Service-Anfragen ist ausschließlich der Ticketanbieter zuständig. Der Ticketanbieter trägt die volle Veranstalterhaftung. Ansprüche des Ticketkäufers können ausschließlich gegen den Ticketanbieter geltend gemacht werden.
(1) Die Nutzung von YesTicket ist in der Basisvariante kostenlos möglich. Um den langfristigen Betrieb, die Sicherheit und die stetige technische Weiterentwicklung der Plattform zu gewährleisten, bietet YesTicket dem Ticketanbieter die Möglichkeit, einen freiwilligen Solidaritätsbeitrag („Zahl-was-du-kannst“-Modell) zu leisten. Die Höhe dieses Beitrags bestimmt der Ticketanbieter selbst nach eigenem Ermessen und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit; eine Verpflichtung zur Zahlung für die Nutzung der Basisfunktionen besteht nicht. Ein geleisteter Solidaritätsbeitrag versteht sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. YesTicket stellt dem Ticketanbieter hierüber eine ordnungsgemäße Rechnung aus. Aus der Zahlung des freiwilligen Beitrags erwächst kein rechtlicher Anspruch auf die Umsetzung individueller Funktionswünsche, exklusiven Support oder eine über die allgemeine Systemverfügbarkeit hinausgehende Leistungsgarantie. YesTicket behält sich vor, Gebührenmodelle für spezifische Zusatzfunktionen einzuführen oder bestehende Gebühren für die Zukunft zu ändern. Solche Änderungen werden dem Ticketanbieter entsprechend dem in § 1 Abs. 8 geregelten Verfahren zur AGB-Änderung mitgeteilt und bedürfen der dort geregelten Zustimmung.
(2) Für die korrekte steuerliche Abwicklung ist ausschließlich der Ticketanbieter zuständig. Der Ticketanbieter trägt allein alle steuerlichen Pflichten (insb. Umsatzsteuer) und ist für die korrekte Rechnungsstellung gegenüber dem Ticketkäufer verantwortlich. YesTicket führt keine steuerliche Prüfung der Angebote durch. Der Ticketanbieter ist dafür verantwortlich zu ermitteln, ob und inwiefern er verpflichtet ist, Steuern zu erklären, einzuziehen und abzuführen. Nutzt der Ticketanbieter die von YesTicket bereitgestellte Funktion zur automatischen Rechnungslegung, fungiert YesTicket lediglich als technischer Generator der PDF-Dokumente im Namen und Auftrag des Ticketanbieters. Die Verantwortung für die steuerliche und formelle Korrektheit der Buchungen und Rechnungen (z. B. korrekte Steuersätze, fortlaufende Rechnungsnummern, Hinweise auf die Kleinunternehmerregelung). YesTicket stellt kein Buchhaltungssystem im Sinne der GoBD dar. Die gesetzeskonforme, unveränderbare Archivierung sowie die Einhaltung sämtlicher steuer- und buchhaltungsrechtlicher Aufbewahrungspflichten obliegen ausschließlich dem Ticketanbieter.
(3) Soweit kostenpflichtige Zusatzfunktionen oder Gebührenmodelle vereinbart sind, kann der Einzug der Entgelte automatisiert erfolgen entweder per SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe oder über den Zahlungsdienstleister PayPal. Der Ticketanbieter erteilt YesTicket hierzu ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat bzw. eine Abbuchungsvereinbarung via PayPal. Die Frist für die SEPA-Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf einen 1 Tag verkürzt. Schlägt der Einzug aus Gründen fehl, die der Ticketanbieter zu vertreten hat (z. B. mangelnde Deckung), trägt der Ticketanbieter die hierdurch entstehenden Rücklastschrift- oder Transaktionsgebühren in voller Höhe.
(4) Bietet der Ticketanbieter Veranstaltungen auf Spendenbasis ("Auf Hut") oder 0-Euro-Tickets an, verarbeitet YesTicket diese administrativ. YesTicket stellt in keinem Fall Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) im steuerrechtlichen Sinne aus. Die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Ausstellung solcher Bescheinigungen gegenüber dem Ticketkäufer obliegen bei Vorliegen der Gemeinnützigkeit allein dem Ticketanbieter.
Vertragspartner für alle Fragen des Widerrufs oder der Rückgabe ist ausschließlich der Ticketanbieter.
YesTicket speichert die Daten auf Servern in Deutschland. Mit dem Rechenzentrumsbetreiber liegt ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) vor.
YesTicket nutzt persönliche Informationen gemäß der Datenschutzerklärung. Es werden nur Daten angefordert, die für den Service notwendig sind.
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch YesTicket erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Ticketanbieters im Sinne von Art. 28 DSGVO. YesTicket legt keine Zwecke der Datenverarbeitung im Verhältnis zwischen Ticketanbieter und Ticketkäufer fest. YesTicket übernimmt keine Haftung bei falschen oder rechtswidrigen Anweisungen des Ticketanbieters. Soweit YesTicket personenbezogene Daten zur Sicherstellung des technischen Betriebs, der IT-Sicherheit sowie zur Missbrauchsvermeidung verarbeitet, erfolgt dies in eigener Verantwortlichkeit im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
(2) Der Ticketanbieter ist im Sinne der DSGVO der „Verantwortliche“, YesTicket ist der „Auftragsverarbeiter“. Die Parteien schließen zur Konkretisierung der datenschutzrechtlichen Pflichten einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV). Dieser ist integraler Bestandteil des Hauptvertrages und wird im Rahmen des Onboarding-Prozesses elektronisch bestätigt.
(3) Der Ticketanbieter stimmt zu, dass:
(4) YesTicket verarbeitet Kundendaten nur nach Weisung des Ticketanbieters zur Erbringung des Dienstes. YesTicket haftet nicht für Ansprüche von Ticketkäufern, die aus einer weisungsgemäßen Verarbeitung oder einer Unterlassung des Ticketanbieters resultieren.
(5) Der Veranstalter stellt YesTicket von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Ticketanbieter zu vertretenden rechtswidrigen Datenverarbeitung beruhen.
(6) Nutzt der Ticketanbieter Schnittstellen (APIs/Webhooks) zur Übertragung von Ticketkäuferdaten an eigene Drittsysteme (z. B. externe Newsletter- oder CRM-Tools), ist der Ticketanbieter für die rechtssichere Ausgestaltung (z. B. Vorliegen von Einwilligungen, Abschluss erforderlicher Auftragsverarbeitungsverträge mit den Drittanbietern) allein verantwortlich.
Ticketanbieter können ihre Anmeldung jederzeit beenden. Dies kann im Loginbereich des Ticketanbieters beauftragt werden.
(1) Das geistige Eigentum an der Plattform YesTicket gehört der YesMomentum GmbH. Die Ticketanbieter verpflichten sich, ausschließlich Texte und Materialien (Bilder, Musik, Videos) zu verwenden, für die sie alle erforderlichen Nutzungsrechte besitzen (inkl. GEMA-Lizenzen).
(2) Der Ticketanbieter stellt YesTicket von allen Ansprüchen Dritter aus Urheberrechtsverletzungen frei, soweit diese vom Ticketanbieter zu vertreten sind. YesTicket wird nach Erhalt einer begründeten Meldung über rechtswidrige Inhalte (Notice-and-Action) die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Eine Sperrung erfolgt nach den Vorgaben des Digital Services Act (DSA) unter Benachrichtigung des Anbieters und Hinweis auf dessen Beschwerdemöglichkeiten. Meldungen über rechtswidrige Inhalte können über die auf der Plattform bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten erfolgen.
(3) Der Ticketanbieter räumt YesTicket für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, räumlich unbeschränktes Recht ein, die auf der Plattform eingestellten Inhalte zur vertragsgemäßen Leistungserbringung (Darstellung und Abwicklung der Events) zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.
(4) YesTicket bietet Funktionen an, um nach Veranstaltungen Feedback von Ticketkäufern einzuholen und als Testimonials darzustellen. Der Ticketanbieter ist berechtigt, dieses Feedback im Rahmen der auf YesTicket bereitgestellten Funktionen zu nutzen. Möchte der Ticketanbieter das Feedback der Ticketkäufer für eigene Werbezwecke außerhalb der YesTicket-Plattform nutzen, ist er selbst dafür verantwortlich, die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte und datenschutzrechtlichen Einwilligungen der Ticketkäufer einzuholen. YesTicket haftet zudem nicht für beleidigende, unwahre oder anderweitig rechtswidrige Inhalte in den Feedbacks der Ticketkäufer.
(1) YesTicket bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, übernimmt jedoch keine Garantie. Die Haftung für Schäden aus der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit ist ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung von YesTicket auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Parteien vereinbaren, dass der vertragstypische Schaden pro Schadensfall die Summe der vom Ticketanbieter in den letzten zwölf Monaten vor Schadenseintritt an YesTicket gezahlten Gebühren nicht überschreitet. Sofern die Nutzung für den Ticketanbieter kostenfrei erfolgt oder die gezahlten Gebühren der letzten zwölf Monate unter einem Betrag von 1000 € liegen, ist die Haftung für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden auf einen Höchstbetrag von 1000 € pro Schadensfall begrenzt, soweit dies unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der bereitgestellten Leistungen angemessen ist. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit (sofern keine Kardinalpflicht betroffen ist) vollständig ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) YesTicket prüft Inhalte der Ticketanbieter nicht vorab und macht sich diese nicht zu eigen. YesTicket hat keine Pflicht zur Vorabprüfung von Inhalten (wie Texte, Bilder, Events, Preise, Rechtmäßigkeit). Die Inhalte der Events liegen vollständig in der Verantwortung des Ticketanbieters; dies umfasst vollumfänglich die Rechtmäßigkeit, Urheberrechte, Markenrechte, DSGVO, GEMA, sämtliche Inhalte, Preise und Beschreibungen. YesTicket handelt als neutraler technischer Diensteanbieter und nimmt keine inhaltliche Bewertung oder Auswahl der durch Ticketanbieter eingestellten Inhalte vor.
(6) YesTicket ist nicht verpflichtet, die von Ticketanbietern eingestellten Inhalte auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen. YesTicket macht sich Inhalte der Ticketanbieter nicht zu eigen und ist nicht verantwortlich für die Rechtskonformität der Anbieterinhalte. YesTicket haftet nicht für die Richtigkeit der vom Ticketanbieter eingestellten Inhalte (Texte, Bilder, Links) sowie nicht für die Qualität oder Durchführung der Veranstaltungen. Bei Beendigung des Services ist eine Haftung für Folgekosten (z. B. Systemumstellung) ausgeschlossen.
(7) YesTicket erbringt als technischer Dienstleister im Sinne des Digital Services Act ausschließlich die technische Bereitstellung der Plattform und ist nicht verpflichtet, die von Ticketanbietern übermittelten oder gespeicherten Informationen proaktiv auf Rechtsverstöße zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
(8) YesTicket erlangt keine Kenntnis im rechtlichen Sinne über Inhalte, bevor diese nicht durch eine Meldung, behördliche Anordnung oder auf sonstige konkrete Hinweise über ein mögliches rechtswidriges Verhalten zur Kenntnis gebracht werden. Sobald YesTicket jedoch eine entsprechende Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangt, insbesondere durch eine Meldung über das bereitgestellte Melde- und Abhilfeverfahren gemäß dem Digital Services Act, wird YesTicket die betroffenen Inhalte unverzüglich sperren oder entfernen und das weitere Verfahren nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben durchführen. Dies schließt die Information des Meldenden sowie des betroffenen Ticketanbieters über die getroffene Entscheidung und die bestehenden Beschwerdemöglichkeiten ein.
(9) YesTicket stellt zur Einlasskontrolle technische Hilfsmittel wie einen Handyscanner bereit. YesTicket übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Ausfälle beim Einlass, die durch eine fehlerhafte oder unzureichende Internetverbindung am Veranstaltungsort, Hardware-Probleme auf den Endgeräten des Ticketanbieters oder temporäre Ausfälle der App entstehen. Der Ticketanbieter ist angehalten, für den Einlass stets ein Backup-System (z. B. eine ausgedruckte oder lokal gespeicherte Abendkassenliste) bereitzuhalten.
(10) Bei der Nutzung von Marketing-Tools (wie z. B. Rabattcodes, Gutschein-Kampagnen oder Affiliate-Links) ist der Ticketanbieter allein für die korrekte Anlage und Konfiguration (z. B. Höhe des Rabatts, Gültigkeitsdauer, Limitierungen) verantwortlich. YesTicket haftet nicht für entgangene Einnahmen oder sonstige Vermögensschäden, die dem Ticketanbieter durch fehlerhafte Einstellungen in diesen Self-Service-Tools entstehen.
(11) Soweit YesTicket dem Ticketanbieter oder dem Ticketkäufer KI-gestützte Funktionen (z. B. den KI-Kampagnengenerator für Marketing-Texte oder Supporthilfen) bereitstellt, handelt es sich hierbei um rein unverbindliche, technologische Hilfsmittel. Die Erzeugung der Inhalte basiert auf automatisierten Algorithmen externer Schnittstellen. Der Ticketanbieter ist verpflichtet, sämtliche von der KI generierten Inhalte, Antworten und Empfehlungen vor einer Veröffentlichung oder werblichen Nutzung eigenverantwortlich auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Urheberrechte, Markenrechte sowie wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. YesTicket übernimmt keine Haftung für Schäden, entgangene Einnahmen oder rechtliche Inanspruchnahmen, die durch fehlerhafte, irreführende oder unzulässige KI-Ausgaben (sogenannte Halluzinationen) entstehen.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Braunschweig, sofern der Ticketanbieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Braunschweig, 01.05.2026